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Verschärfte Corona-Regeln - auch für den Vereinssport



Die von der Bayerischen Staatsregierung jetzt umgesetzten verschärften Coronaregeln treffen auch den Vereinssport - und zwar sowohl im Wettkampf, als auch im Trainingsbetrieb. Es gilt ab sofort verpflichtend eine 2G-plus-Regelung - d.h. zusätzlich zum Nachweis "Geimpft oder genesen" muss in "schriftlicher oder digitaler Form" noch ein negativer Testnachweis erbracht werden. Die unterstes Schwelle ist dabei "ein vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentest zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde", wie der Bayerische Volleyband informiert. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, und noch nicht eingeschulte Kinder.

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