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Spielordnung Mixed-Liga Kreis Donau

Stand:08.05.2017

1. Ziel der Liga   

1.1 Die Mixed-Liga Donau soll Mannschaften, die in ihrer Freizeit Volleyball spielen, Gelegenheit geben, sich mit anderen Mannschaften zu vergleichen und gegenseitig kennenzulernen.

 

1.2 Neben dem sportlichen Ehrgeiz sollen besonders die Freude am Spiel, der faire und freundschaftliche Umgang miteinander im Vordergrund stehen.

 

1.3 Diese Spielordnung sollte nur dann zum Einsatz kommen, wenn es den Mannschaften nicht möglich ist, sich untereinander zu einigen.

 

2. Teilnahmeberechtigung  

2.1 In der Mixedliga sollen alle Mannschaften aus der Region Donau teilnehmen können, die
       -nicht an einer offiziellen Spielrunde teilnehmen
       -über ein
en eigenen Hallentermin verfügen.

2.2 Ausnahmsweise können auch Mannschaften ohne eigenen Hallentermin teilnehmen, sofern dem aus planungstechnischer Sicht nichts entgegensteht.

2.3 Anmeldungen für die neue Saison müssen bis zum 03. September per E-Mail beim Veranstalter eingegangen sein. Nachgehende Anmeldungen werden bis 10. August angenommen, die Teams werden aber automatischen den unteren Ligen zugeteilt.

2.4 Gleichzeitig mit der Anmeldung, aber spätestens bis 11. September, muss auf dem Konto der Volleyballgemeinschaft Gundelfingen die Zahlung einer Gebühr von € 50,00 eingegangen sein. Diese Gebühr wird als eine Art Kaution betrachtet, die zum Saisonabschluss, bei Teilnahme am Abschlussturnier, zurückgezahlt wird.

2.5 Der Ausrichter behält sich vor, eine Mannschaft bei mehrmaligen Vergehen gegen die Spielordnung oder bei mehrmaligen Nichtantreten aus dem Spielbetrieb zu nehmen. In diesem Falle werden sämtliche Spiele dieser Mannschaft annulliert und die Kaution verfällt.
 

3. Spielzeit   

3.1 Die Spielzeit der Mixedliga beginnt nach den Schulsommerferien im September und läuft bis etwa April des folgenden Jahres.

 

3.2 Während der Schulferien findet kein Spielbetrieb statt.

 

4. Planung und Organisation   

4.1 Die Planung, Einteilung, Gestaltung und Durchführung der Liga wird jedes Jahr neu von der Volleyballgemeinschaft Gundelfingen als Ausrichter und Organisator der Mixedliga festgelegt

 

4.2 Die Mixed-Liga Donau ist eigenständig und keiner Organisation angeschlossen.

 

4.3 Der Bayerische Volleyballverband (BVV) räumt derzeit den drei Erstplatzierten der Gruppe A der Mixed-Liga Donau die Teilnahme an der Schwäbischen bzw. der Bayerischen Meisterschaft (BFS-Mixed) des BVV ein. Die Meldung hierzu erfolgt durch den Veranstalter.
 

5. Spielklassen und Gruppen   

5.1 Es wird in mehreren Gruppen gespielt, die höchstens 5 Mannschaften etwa gleicher Spielstärke enthalten.
 

5.2 Die Tabellenersten und -letzten einer Gruppe nehmen i.d.R. in der nächsten Spielrunde in der nächsthöheren bzw. nächsttieferen Gruppe teil.

 

5.3 Für die Platzierung in allen Runden gilt folgende Priorität:
     -höhere Anzahl an Gewinnpunkten
     -höhere Anzahl an gewonnen Spielen
     -bessere Satzdifferenz
     -höhere Anzahl an gewonnenen Sätzen
     -bessere Differenz der Ballpunkte
     -höhere Anzahl an gewonnenen Bällen
     -direkter Vergleich
     -Entscheidungsspiel

 

5.4 Mannschaften, die sich der Mixed-Liga Donau neu bzw. wieder anschließen, werden der untersten Gruppe zugeordnet.

6. Zusammensetzung der Mannschaften   

6.1 Die Mannschaften sollen aus 2 Damen und 4 Herren bestehen.

 

6.2 Abgesehen von dieser Regelung ist es den Mannschaften freigestellt, sich vor einer Begegnung auf eine gleiche Anzahl von MitspielerInnen zu einigen. In den Gruppen A und B darf jedoch die Mindestzahl von 2 Spielerinnen nicht unterschritten werden.

 

6.3 Jede Mannschaft muss zu Spielbeginn mit 6 Spielern beziehungsweise Spielerinnen anwesend sein. Im Falle einer Verletzung darf ausnahmsweise auch in Unterzahl weitergespielt werden.
 

6.4 In allen Gruppen dürfen Spielerinnen mit Spielberechtigung in den beiden untersten Ligen(derzeit Kreisliga)mitspielen.
In allen Gruppen darf pro Spiel höchstens ein Spieler mit Spielberechtigung in der untersten Liga (derzeit Kreisliga) eingesetzt werden. Die Mannschaften bzw. einzelnen Ligen können sich hierbei jedoch auch anderweitig einigen.

 

6.5 Spieler und Spielerinnen dürfen in verschiedenen Mannschaften spielen. Bei Mannschaften innerhalb einer Liga gilt dies für höchstens ein Spieler/ eine Spielerin pro Spiel. Bei dem Einsetzen dieser SpielerInnen sollen die Mannschaftsführer "Fingerspitzengefühl" beweisen.
 

7. Spieltage   

7.1 Die vom Spielleiter festgelegten Spieltage sind so verteilt, dass zwischen ihnen möglichst zwei Wochen spielfreie Zeit liegen.

 

7.2 Die festgesetzten Spieltage sind möglichst einzuhalten.

 

7.3 Generell hat jede Mannschaft das Recht auf die gleiche Anzahl von Heim- und Auswärtsspielen.

 

7.4 Spielverschiebungen sind nur einmal pro Mannschaft pro angesetzter Begegnung möglich. Der Ausweichtermin soll möglichst zeitnah sein.
 

7.5 Die jeweilige Heimmannschaft muss dem Ausrichter die nicht ausgetragene Begegnung melden. Die absagende Mannschaft muss sich nun für einen von zwei, durch die andere Mannschaft vorgeschlagenen Termine ,als Ausweichtermin entscheiden. Nichtwahrnehmung eines dieser Termine führt automatisch zum Spielverlust. Der Schriftverkehr läuft hierbei über den Spielleiter.
 

7.6 Spielabsagen am festgesetzten Spieltag selbst führen automatisch zum Spielverlust der absagenden Mannschaft und lassen das Ansetzen eines neuen Termins nicht mehr zu, es sei denn,die Mannschaften einigen sich anderweitig.

 

8. Organisation und Durchführung der Spiele   

8.1 Gespielt wird an dem jeweiligen Trainingsabend der gastgebenden Mannschaft

 

8.2 Die Durchführung einer Begegnung ist Aufgabe des Gastgebers.

 

8.3 Gespielt wird bei der erstgenannten Mannschaft auf dem Spielplan (Gastgeber). Sollte dies nicht möglich sein, können sich beide Mannschaften auf einen anderen Ort einigen.

 

8.4 Die Heimmannschaft stellt das Schiedsgericht, welches das Regelwerk beherrschen sollte. Die Mannschaften können hinsichtlich des Schiedsgerichtes auch eine andere Regelung treffen.

 

8.5 Eine Anzeigetafel sollte den jeweiligen Spielstand sichtbar machen.

 

8.6 Der Gastgeber, im Falle eines Tausches des Heimrechts der im Spielplan aufgeführte Gastgeber, ist für das Melden des Spielergebnisses an den Ausrichter verantwortlich. Die Form der Meldung wird vor Saisonbeginn vom Ausrichter bestimmt. Spiele, die dem Ausrichter bis 14 Tage nach Spielansetzung nicht gemeldet werden, gelten als für die Heimmannschaft verloren.

 

8.7 Es gelten die Internationalen Volleyballspielregeln, sofern nicht nachfolgend eine davon abweichende Regelung aufgeführt ist.

 

8.8 Gespielt wird nach dem 25-Punkte (Rally-Point-) System auf 3 Gewinnsätze. Ein entscheidendes Tie-Break (5. Satz) wird über 15 Punkte ausgetragen.

 

8.9 Die Netzhöhe beträgt 2,35 m (Standard Mixed-Höhe).

 

8.10 Bestimmte Spielkleidung ist nicht vorgeschrieben. Die Trikots brauchen nicht nummeriert zu sein. Sofern mit Libero gespielt wird, muss sich dessen Trikot von dem der Mannschaft deutlich abheben.

 

8.11 Es ist wünschenswert, wenn die Mannschaften in jeder Hinsicht ein sportlich faires Verhalten an den Tag legen und sich im Streitfall selbständig einigen, um so dem Schiedsgericht seine ohnehin schwere Aufgabe zu erleichtern.

 

8.12 Technische Fehler sollten je nach Spielklasse großzügig behandelt werden; die Entscheidung hierüber bleibt immer dem Schiedsrichter überlassen und sollte von allen Spielern akzeptiert werden.

 

8.13 Es gibt keine Spielerlisten für die Mannschaften.

 

8.14 Die aktuellen Ergebnisse können im Internet abgerufen werden.

9. Siegerehrung   

9.1Die Sieger jeder Gruppe erhalten einen Wanderpokal, der bei dem gemeinsamen Saison-Abschlussturnier überreicht wird. Im Anschluss an dieses Turnier findet eine kurze Besprechung statt, bei der Wünsche und Anregungen geäußert werden können.

 

9.2 Jede Mannschaft erhält eine Erinnerungsurkunde.

10. Haftung, Versicherungsschutz   

10.1 Jede Mannschaft und jeder Spieler nimmt auf eigene Gefahr teil.

 

10.2 Alle Mannschaften müssen sich selbst um den nötigen Versicherungsschutz (z.B. Unfall- und Haftpflicht) kümmern.

 

10.3 Der Ausrichter haftet nicht für Verletzungen oder Schäden jeglicher Art.

 

11. Einverständniserklärung Datenschutz   

11.1 Die teilnehmenden Mannschaften erklären sich damit einverstanden, dass, Photos im Zusammenhang mit der Mixedliga Donau in Presse und Internet, ebenso wie die angegebenen Kontaktdaten der Ansprechpartner sowie die zugesandten Mannschaftsbilder veröffentlicht werden dürfen.

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