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Erlaubnis für Wettkampfbetrieb mit Zuschauern


Gute Nachrichten für den Amateursport und damit auch für Volleyball in Bayern: Ab sofort ist der Wettkampfbetrieb erlaubt - und zwar auch vor einer beschränkten Zahl von Zuschauern. Der BLSV informiert zudem über eine weitere erfreuliche Lockerung:  Die außerschulische Nutzung von schulischen Sportanlagen und somit auch von Schulsporthallen ist nun zulässig. Dies habe das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus dem BLSV in einem aktuellen Schreiben von Kultus- und Schulsportminister Dr. Michael Piazolo bestätigt. Ausführliche Informationen dazu gibt es online unter: https://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/Pressemitteilung/080920_PM_BLSV_Lockerungen_Wettkampfbetrieb_Zuschauer.pdf

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